Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website/Plattform „Strom verbindet“ unter https://stromverbindet.gv.at/ sowie https://stromverbindet.energiegemeinschaften.gv.at/ .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Level AA vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Einzelne interaktive Elemente sind nicht in allen Fällen vollständig mit der Tastatur bedienbar bzw. ist der Fokus nicht durchgehend ausreichend sichtbar.
- Programmatische Beschriftungen und semantische Strukturen (z. B. Formularfelder, Überschriften) sind in Einzelfällen nicht vollständig umgesetzt.
- Dynamisch geladene Inhalte werden von assistiven Technologien nicht immer automatisch angekündigt.
- Einzelne Text- oder UI-Elemente erfüllen die geforderten Mindestkontraste nicht in allen Zuständen.
- Formular-Fehlermeldungen sind nicht immer eindeutig programmatisch mit den jeweiligen Eingabefeldern verknüpft.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Es wird derzeit keine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Derzeit sind keine Inhalte bekannt, die ausdrücklich außerhalb des Anwendungsbereichs liegen.
Erstellung dieser Erklärung
- Erstellung: 23.12.2025
- Letzte Überprüfung: 26.12.2025
- Bewertungsmethode: Selbstbewertung
- Standard: WCAG 2.1 AA
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, bitten wir um Mitteilung. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns ehestmöglich.
Klima- und Energiefonds
E-Mail: office@klimafonds.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Betreiber
Betreiber der Plattform ist die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. Weitere Informationen finden Sie im Impressum .

